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Durchgangsarzt
Als Durchgangsarzt werden Fachärzte für Unfallchirurgie und für Orthopädie bezeichnet. Ihre Aufgabe ist die Behandlung von Patienten, die sich bei einem Arbeitsunfall verletzt haben.
Der Durchgangsarzt stellt die Diagnose und ermittelt den Sachverhalt. Das heißt konkret, er stellt fest ob es sich wirklich um einen Arbeitsunfall handelt.
Für den Unfallversicherungsträger, in der Regel eine Berufsgenossenschaft, erstellt er den Durchgangsarztbericht.
Er legt fest, welcher Arzt die weitere Behandlung durchführt, weil ein Durchgangsarzt nicht mehr als 20% der Arbeitsunfälle übernehmen soll.
Er steuert aber trotzdem das Heilverfahren und führt die Abschlussuntersuchung durch.
Wenn ein Patient nach einem Arbeitsunfall Heilmittel, wie Krankengymnastik und Massagen oder Hilfsmittel, wie Prothesen und Rollstuhl braucht dürfen diese nur vom Durchgangsarzt verordnet werden.

