Kieferchirurgie

Kieferchirurgie, genauer gesagt die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) kümmert sich um die Behandlung und Heilung von Verletzungen und Fehlbildungen bzw. Fehlstellungen im Bereich des Gesichts, der Kiefer, des Mundes und der Zähne.

Bei einer gravierenden Fehlstellung der Kiefer kann eine kieferorthopädische Behandlung ausreichen, es kann aber auch eine Operation nötig sein, um Probleme beim Kauen zu beheben und eventuelle andere Auswirkungen der Fehlstellung, z.B. Kopfschmerzen, zu vermeiden. Ähnliches gilt bei einer Zahnfehlstellung, die durch eine vom Kieferorthopäden angepasste Zahnspange allein nicht korrigiert werden kann.

Eine Gaumenspalte ist eine angeborene Fehlbildung und beeinträchtigt neben dem Essen und Trinken auch das Sprechen. Eine Operation kann diese Fehlbildung beheben, und kann schon im ersten Lebensjahr durchgeführt werden. So kann die Sprachentwicklung des Kindes ungehindert vor sich gehen.

Bei einem Kieferbruch, einer häufigen Verletzung bei Unfällen oder auch beim Sport, kann eine Operation notwendig werden, wenn eine Behandlung mit Schienen nicht erfolgversprechend ist. Ein gutes Verheilen ist besonders wichtig, weil sonst eine Fehlstellung des Kiefers entstehen kann, die Kauen und Sprechen behindert.

Kieferchirurgie darf nicht mit Kieferorthopädie verwechselt werden. Während diese beiden Teilbereiche der Zahnmedizin sich um Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen kümmern, verwendet eben nur die Kieferchirurgie chirurgische Maßnahmen. Zuerst kommen in den meisten Fällen die weniger drastischen Methoden der Kieferorthopädie zum Einsatz.

Kleinere chirurgische Eingriffe kann auch der Zahnarzt in der Praxis durchführen, etwa Zahnenentfernungen. Größere Eingriffe wie beispielsweise das Ziehen aller Weisheitszähne auf einmal werden meist an einen Kieferchirurgen überwiesen, schon weil kaum eine Zahnarztpraxis für die notwendige Anästhesie ausgerüstet ist, die über eine normale örtliche Betäubung hinausgeht.