Blut- und Organspende

Blut- und Organspenden sind eine wichtige Grundlage der aktuellen medizinischen Versorgung nach Unfällen, bei Operationen und bei verschiedenen Krankheiten. Allein in Deutschland werden nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) jeden Tag 15.000 Blutspenden benötigt, gut zwei Drittel aller Menschen benötigen im Laufe ihres Lebens einmal gespendetes Blut oder aus Blut hergestellte medizinische Produkte.

Bestimmte Regeln schränken ein, wer überhaupt Blut spenden darf. So gibt es beispielsweise bestimmte Alters- und Gewichtsvorschriften. Bestimmte Ausschlusskriterien sollen vermeiden, dass mit Krankheitserregern belastetes Blut verwendet wird. Die verschiedenen Blutspendedienste haben teilweise unterschiedliche Regelungen, die sich allerdings in den wichtigsten Punkten entsprechen.

Obwohl das Blutspenden in Deutschland genau geregelt und daher sehr sicher ist, spenden angesichts der benötigten Mengen immer noch viel zu wenig Menschen Blut. Ähnlich verhält es sich mit der Organspende. Zwar steigt in den letzten Jahren die Bereitschaft zur Organspende stetig an, trotzdem hatten bei einer Befragung durch die BZgA immer noch nur 17% der Befragten einen Organspendeausweis – obwohl sich 50% von ihnen für die Organspende ausgesprochen hatten.

Auf der ganzen Welt fehlen Spenderorgane, so dass viele Menschen jahrelang auf der Warteliste für ein neues Organ stehen und sterben, bevor ein passendes Spenderorgan für sie gefunden wurde. Dank des medizinischen Fortschrittes könnten heute zwar immer mehr lebensrettende Transplantationen durchgeführt werden, aber es mangelt schlichtweg an den benötigten Organen.

Organe können von Lebenden oder Toten gespendet werden. Eine Lebendspende ist beispielsweise bei der Leber möglich; hier wird ein Teil der Spenderleber entnommen und dem Empfänger eingesetzt. Da sich das Lebergewebe schnell regeneriert, wächst sie bei beiden Personen wieder auf die "normale" Größe.

Organspenden nach dem Tod werden nur dann durchgeführt, wenn der Tote vorher eingewilligt hat, bzw. ein Organspendeausweis vorliegt, und wenn der Hirntod zweifellos feststellt. Dann können beispielsweise Herz, Lunge und Augenhornhaut entnommen werden.