Masern

Masern sind eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit. Die Krankheit ist höchst ansteckend und betrifft vor allem Kinder. Im Anfangsstadium überwiegen erkältungsähnliche Symptome, danach tritt dann der markante Hautausschlag auf.

Verursacht werden Masern durch das Masernvirus. Die Viren werden durch Tröpfcheninfektion übertragen, also beim Sprechen, Husten oder Niesen. Die Ansteckungsrate bei Masern liegt bei fast 100%, das bedeutet, dass sich fast jeder ansteckt, der mit einer infizierten Person in Kontakt kommt und keine ausreichende Abwehr – durch eine überstandene Erkrankung oder Schutzimpfung – hat. In fast allen Fällen bricht die Krankheit auch tatsächlich aus.

Ist ein Kind an Masern erkrankt, darf es keine "Gemeinschaftseinrichtungen", also Kindergarten, Schule u.ä. besuchen, bis es keine Viren mehr ausscheidet. Die Ansteckungsgefahr besteht bis zum vollständigen Abklingen der Masern-Symptome.

Seit 2001 sind Masern in Deutschland laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Das bedeutet dass die Erkrankung namentlich an das jeweils zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden muss, ebenso wie ein eventueller Todesfall wegen Masern. Sogar der Verdacht auf eine Masernerkrankung muss gemeldet werden.

Viele Menschen denken allerdings immer noch, dass "Kinderkrankheit" bedeutet, dass die Krankheit harmlos ist. Um ihren Kindern eine "natürliche" Immunität zu verschaffen, gehen manche Eltern deswegen angeblich zu so genannten Masern-Parties, auf denen sich ihre nicht geimpften Kinder von erkrankten Kindern anstecken lassen sollen.

In Anbetracht der möglichen Komplikationen der Masern ist das nicht nur enorm leichtsinnig, sondern kann nach dem Infektionsschutzgesetz sogar strafbar sein (gezielte Verbreitung einer Krankheit). Bei "erfolgreicher" Ansteckung kann sogar der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt sein, eventuell vielleicht sogar mit Todesfolge.