Sildenafil
Ein sehr gängiger Wirkstoff, der bei der Behandlung einer erektilen Dysfunktion eingesetzt wird, ist Sildenafil. Dieser Wirkstoff ist beispielsweise die Basis für das bekannte Medikament Viagra®. Die Wirksamkeit von Sildenafil wurde in den vergangenen Jahren durch unzählige Studien aufgezeigt und gilt heutzutage in der Medizin als gesichert.
Die Wirkung des Sildenafils ist, dass durch die Einnahme eine Erektion gefördert wird. Bekanntermaßen fließt bei einer Erektion verstärkt Blut in die Schwellkörper des Penis. Hierbei erweitern sich die Arterien und die umgebende Muskulatur erschlafft. Eine Wechselwirkung, die durch zwei Botenstoffe bewirkt wird. Einer dieser Botenstoffe trägt den Namen cGMP wund wird durch das Enzym PDE-5 wieder abgebaut, wodurch die Erektion ebenfalls wieder abklingt.
Das Sildenafil ist aber ein so genannter PDE-5-Hemmer, dies bedeutet, dass Sildenafil das Enzym PDE-5 blockiert, wodurch wiederum eine längere und stärkere Erektion für den einnehmenden Mann ermöglicht wird. Allerdings kann der Wirkstoff seinen Effekt nur auslösen, wenn ein sexueller Reiz gegeben ist.
Als Dosierung wird durchschnittlich eine Einnahme am Tag empfohlen. Die genaue Dosis, also beispielsweise 50 mg oder 100 mg, muss mit dem Arzt abgeklärt werden. Außerdem muss man den Wirkstoff rund 1 Stunde vor dem geplanten Geschlechtsverkehr einnehmen. Die erektionsfördernde Wirkung wiederum hält etwa 4 bis 5 Stunden, wobei natürlich auch hier individuelle Unterschiede auszumachen sind.
Als Nebenwirkung ist besonders zu beobachten, dass Patienten, die bereits blutdrucksenkende Arzneimittel zu sich nehmen, oftmals von einer Verstärkung der Wirkung berichten. Zumindest wenn diese anderen Medikamente nitrathaltiger Natur sind. Zudem sollten auch Männer, die in den letzten drei Monaten einen Herzinfarkt erlitten haben oder generell unter niedrigem Blutdruck leiden, nicht zu dem Wirkstoff greifen.
Der Wirkstoff Sildenafil wurde von dem Pharmakonzern Pfizer entwickelt und ist patentrechtlich geschützt. Dies bedeutet, dass es nur von der Firma vertrieben werden kann. Allerdings läuft das Patent im Jahr 2013 ab und das Konkurrenzunternehmen Ratiopharm hat für diesen Zeitpunkt ein billigeres Generikum angekündigt.
Trotzdem werden im Ausland bereits heute Generika hergestellt, beispielsweise in Indien, die man über das Internet bestellen kann. Doch man sollte dies nicht tun, da man sich dadurch strafbar machen kann. Denn die Einfuhr von eigentlich verschreibungspflichtigen Medikamenten ist in Deutschland sowohl zollrechtlich als auch arzneimittelrechtlich verboten. Dies ist beispielsweise im Arzneimittelgesetz (AMG) §§ 72-74 festgeschrieben.
Doch nicht nur aus rechtlichen Gründen ist von den Generika abzuraten, oftmals entsprechen diese Arzneimittel auch nicht den gemachten Angaben und können sogar eine Gesundheitsgefährdung darstellen.