Unfälle und Erste Hilfe

Nicht nur im Straßenverkehr, auch im Berufsleben, im Haushalt und in der Freizeit kommt es immer wieder zu Unfällen, die Verletzungen und andere Beschwerden zur Folge haben. Verschiedene Unfallarten haben dabei ihre eigenen typischen Verletzungen.

Verletzungen sind nicht nur äußere Wunden, innere Verletzungen oder Knochenbrüche, die bei Verkehrsunfällen oder beim Sport auftreten, sondern auch Verätzungen oder Vergiftungen, wie gerade kleine Kinder sie sich im Haushalt zuziehen. In solchen Fällen kann Erste Hilfe lebensrettend sein und eventuelle Schäden abmildern.

Wichtigstes Element der Ersten Hilfe ist es, die Atmung und den Herzschlag des Verletzten zu sichern. Beatmung und Herzmassage sind geeignete Maßnahmen dazu; bei bewusstlosen Verletzten ist es auch wichtig, die Atemwege freizuhalten, damit das Opfer nicht etwa am eigenen Erbrochenen erstickt. Bei weniger dramatischen Unfällen reichen aber oft schon Trost und eine ordentliche Wundversorgung aus.

Das wichtigste Ziel der Ersten Hilfe ist es, das Leben des Verletzen zu erhalten und Schäden zu begrenzen. Die grundlegenden Techniken dazu werden in Kursen gelehrt, die von verschiedenen Einrichtungen angeboten werden, beispielsweise von Volkshochschulen, dem Roten Kreuz und anderen Rettungsdiensten.

In Deutschland ist es für den Erwerb des Führerscheins Pflicht, zumindest die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM) zu kennen. Für viele Berufsgruppen gibt es auch gesonderte Erste-Hilfe-Kurse, beispielsweise Erste Hilfe bei Kindernotfällen für Erzieher oder Erste Hilfe bei Sportunfällen für Übungsleiter.

In Deutschland macht sich jeder strafbar, der im Notfall keine Erste Hilfe leistet. Allerdings muss er sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen oder "andere wichtige Pflichten verletzen" (§323 c Strafgesetzbuch, "Unterlassene Hilfeleistung").