Grünes Rezept beliebt bei Ärzten

Das Grüne Rezept für die Verordnung rezeptfreier Arzneimittel wurde schon 2004 von verschiedenen Interessengruppen, darunter Apothekerverbände und Arzneimittelhersteller, gemeinschaftlich entwickelt. Aber erst seit dem letzten Jahr, seit der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) das Grüne Rezept Ärzten kostenlos zur Verfügung stellt, ist das Rezept so richtig populär geworden.

Eigentlich scheint es widersinnig: ein eigenes Rezept für die Verschreibung rezeptfreier Medikamente. Ärzte nehmen dieses Angebot aber wohl gern an, um so ihren Patienten ein bestimmtes Medikament bzw. bestimmte Arzneimittel ans Herz zu legen. Sie wollen so Verwechslungen beim Arzneimittelkauf ausschließen.

Deswegen greifen laut BAH immer mehr Ärzte, egal ob Fachärzte oder Hausärzte, gerne zum Grünen Rezept und können so in gewissem Maße auch die Kontrolle darüber behalten, welche Medikamente ihre Patienten einnehmen. Bei den Hausärzten liegt der Anteil der Ärzte, die mindestens einmal pro Woche “grün” verordnen, bei über 70 Prozent, so die Ärztezeitung.

Dabei ist ein Grünes Rezept keine “echte” Verschreibung. Es ist nur eine Empfehlung des Arztes an Patient und Apotheker – nur eben sicherer als eine rein mündlich ausgesprochene Empfehlung für bestimmte rezeptfreie Medikamente, etwa gegen Migräne.

Auch die Patienten sind dem Grünen Rezept gegenüber positiv eingestellt, meint Dr. Uwe May vom BAH. Für sie ist es beruhigend zu wissen, dass die Therapie unter ärztlicher Aufsicht möglich ist, auch wenn die Krankenkassen nicht zahlen. Patientenverbände halten das Grüne Rezept allerdings eher für einen Werbegag, der die Medikamentengläubigkeit fördert und Patienten in die Apotheken locken soll.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die so empfohlenen Medikamente nicht. Chronisch kranke Hartz-IV-Empfänger können die Kosten unter Umständen aber als Bedarf geltend machen, hat das Bundesverfassungsgericht im Februar entschieden. Theoretisch können so Hautpflegeprodukte für Neurodermitiker oder Hygieneartikel für AIDS-Kranke erstattet werden.

Wie genau das geschehen soll, ist noch unklar, möglicherweise kann die Verschreibung auf dem Grünen Rezept als Beleg verwendet werden. Damit dokumentiert der Arzt die medizinische Notwendigkeit und zeigt gleichzeitig, dass die Krankenkasse nicht zahlt. Bisher müssen Hartz-IV-Empfänger zusehen, ob und wie sie sich ihre MEdikamente leisten können. Hilfsangebote gibt es nur wenige.


 

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